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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht) > Schemata

Eigentumserwerb, §§ 929 S. 1, 931, 934 Fall 2 BGB - Gutgläubiger Erwerb des Herausgabeanspruchs 2

I. Rechtgeschäft iSe Verkehrsgeschäfts

Rechtsgeschäft = Übereignung gem. § 929 S. 1, 931 BGB durch einen dinglichen Nichtberechtigten

 

II. Veräußerer ist nicht mittelbarer Besitzer (§ 934 Fall 2 BGB)

Erforderlich, dass Erwerber (zumindest mittelbaren) Besitz von dem Dritten erlangt.

 

III. Guter Glaube des Erwerbers, § 932 II BGB

Im Zeitpunkt der Besitzerlangung, § 934 BGB (am Ende)

 

IV. Kein Ausschluss, § 935 I BGB

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