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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht) > Schemata

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, § 989 (ggf. i.V.m. § 990) BGB - Schadensersatz bei Rechtshänigkeit / Bösgläubigkeit

I. Vindikationslage im Ztpkt. des schädigenden Ereignisses

= Unmöglichwerden der Herausgabe

 

II. Rechtshängigkeit (oder im Fall von § 990 BGB Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb)

 

III. Unmöglichkeit der Herausgabe

 

IV. Verschulden

 

V. Schaden

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