Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, § 996 BGB - Verwendungen, nützliche
Nützliche Verwendungen sind keine notwendigen Verwendungen und erhöhen den Wert der Sache objektiv.
Streitig ist die zusätzliche Voraussetzung einer subjektiven Werterhöhung
Beachte:
· Subjektive Werterhöhung dann problematisch, wenn Egt. vom Besitzer die Sache herausverlangt und die "nützliche Verwendung" nicht zahlen will, weil er davon "nichts habe" oder sie ihm "nicht gefalle".
· Bei Fehlen solcher Angaben = Billigung der nützlichen Verwendung