Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht) > Definitionen

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, § 996 BGB - Verwendungen, nützliche

Nützliche Verwendungen sind keine notwendigen Verwendungen und erhöhen den Wert der Sache objektiv.

Streitig ist die zusätzliche Voraussetzung einer subjektiven Werterhöhung

 

Beachte:

· Subjektive Werterhöhung dann problematisch, wenn Egt. vom Besitzer die Sache herausverlangt und die "nützliche Verwendung" nicht zahlen will, weil er davon "nichts habe" oder sie ihm "nicht gefalle".

· Bei Fehlen solcher Angaben = Billigung der nützlichen Verwendung

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

Empfohlene Literatur