Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB - Anscheinsvollmacht
Prüfungsschema Anscheinsvollmacht:
a) schuldhaftes Setzen eines zurechenbaren Rechtsscheins duch den Geschäftsführer
b) fahrlässige Unkenntis
des Geschäftsherrn davon
c) Verhinderungsmöglichkeit
des Geschäftsherrn bei Kenntnis
d) Gutgläubigkeit des Dritten
an die Existenz der Vollmacht, § 173 BGB analog