Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Übersichten

Rechtfertigungsgründe - Unterschied zwischen Einverständnis und rechtfertigender Einwilligung

A. Rechtfertigende Einwilligung
= Rechtfertigungsgrund
Die rechtfertigneden Einwilligung ist unwirksam, wenn sie durch Täuschung erschlichen wird!

B. Einverständnis
Das Einverständnis lässt bereits den Tatbestand entfallen.
Es ist auch wirksam, wenn sie durch Täuschung erschlichten wurde.

C. Im Gutachten:
Das Einverständnis ist im Rahmen des objekiven Tatbestands beim auszuschließenden Merkmal zu prüfen, da es den Tatbestand ausschließt.

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Dummy1
  • Link Dummy2
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

Empfohlene Literatur