Willenserklärung, §§ 116 ff. BGB - Inneres Erklärungsbewusstsein Voraussetzung einer Willenserklärung?
(P) Ist ein inneres Erklärungsbewusstsein Voraussetzung für einer Willenserklärung? Problem der Trier Weinversteigerung
h.M. | a.A. | |
Inhalt | Das Erklärungsbewusstsein ist für die WE nicht zwingend Voraussetzung. Ausreichend ist ein potentielles Erklärungsbewusstsein. Ein potentielles Erklärungsbewusstsein liegt vor, wenn der Erklärende bei im Verkehr erdorderlicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Verhalten als WE aufgefasst wird. | Erklärungsbewusstsein ist keine Voraussetzung für eine WE |
Folge | * Vertragsschluss bei potentiellem Erklärungsbewusstsein * Anfechtung nach §§ 119 I , 120 BGB analog * Schadensersatz nach § 122 BGB |
* Keine WE und kein Vertragsschluss * Haftung aus § 122 BGB analog bzw. § 280 BGB i.V.m. §§ 311 II, 341 II BGB |
Argumente | Diese Ansicht sorgt für mehr Rechtssicherheit. |