Besitz - Lehre vom nicht mehr berechtigten Besitzer
Ein "nicht mehr berechtigter Besitzer" entsteht, wenn die Besitzberechtigung später wegfällt, zB durch Beendigung (Ablauf Mietvertrag).
h.M. | Rechtsprechung | Schrift |
= EBV-Regeln (+), soweit den Eigentümer weiter begünstigen, zB bei schuldhaft nicht gezogenen Nutzungen, § 987 II BGB | = Vertragsrecht anwendbar, dann beide Vorschriften nebeneinander
z.T. ohne Begründung |
EBV-Regeln ausgeschlossen, soweit spezielle Regelungen eingreifen oder die §§ 987 BGB ff. nicht ohnehin über § 292 BGB anwendbar sind. |