Besitz, § 988 BGB - Anwendung analog auf einen rechtsgrundlosen Besitzer im 2-Personen-Verhältnis?
(P) Ist die Anwendung des § 988 BGB analog auf einen rechtsgrundlosen Besitzer im 2-Personen-Verhältnis möglich?
h.L. | a.A. | |
Inhalt | Analaoge Anwendung (-) | Analoge Anwendung (+) |
Argumente | * Wortlaut: § 993 I BGB: entgeltl. redl. u. unv. Besitzer schuldet nur die Hrsg. d. sog. Übermaßfrüchte * Um Wertungswiderspruch (siehe links Arg. 2) zu vermeiden: § 993 I BGB a.E. teleologisch reduzieren -> Anspruch auf Nutzungsherausgabe aus §§ 812, 818 I BGB (+) |
* Wenn schuldR Grundlage nichtig, kann Besitzer eine eventuelle Gegenleistung kondizieren. Er muss jedoch wie ein von Beginn an unentgeltlicher Beistzer behandelt werden (Vergleichbarkeit zu § 988 BGB) * Außerdem könnte Besitzer in diesem Fall (Nichtigkeit von Kausal- u. Verfügungsgeschäft) die vor Eintritt der RHK gezogenen Nutzungen behalten, während diese jedoch herauszugeben sind, wenn nur das Kausalgeschäft nichtig ist. Dieses ungerechte Ergebnis soll vermieden werden. |