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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht BT I: Vermögensdelikte > Definitionen

Täterschaft und Teilnahme (TuT), § 27 StGB - Beihilfe: Hilfe leisten

Ein Hilfeleisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Haupttäter begangene Rechtgutsverletzung verstärkt.

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

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