Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht BT I: Vermögensdelikte > Definitionen

Täterschaft und Teilnahme (TuT), § 27 StGB - Beihilfe: Hilfe leisten

Ein Hilfeleisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Haupttäter begangene Rechtgutsverletzung verstärkt.

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Dummy1
  • Link Dummy2
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 3 WS 08/09

Empfohlene Literatur