Täterschaft und Teilnahme (TuT), § 27 StGB - Beihilfe: Hilfe leisten
Ein Hilfeleisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Haupttäter begangene Rechtgutsverletzung verstärkt.
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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht BT I: Vermögensdelikte > Definitionen
Ein Hilfeleisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Haupttäter begangene Rechtgutsverletzung verstärkt.
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