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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Irrtümer, § 17 StGB - Erlaubnisirrtum

Unter einem Erlaubnisirrtum versteht man die irrige Annahme des Bestehens (die Existenz) eines tatsächlich nicht anerkannten oder die Überdehnung der rechtlichen Grenzen (der Umfang) eines anerkannten RFG.

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

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