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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht) > Schemata

Vormerkung, §§ 883 ff. BGB - Ersterwerb vom Nichtberechtigten

I. Analoge Anwendbarkeit des § 893 Fall 2 BGB

1. Planwidrige Regelungslücke

* Lücke: § 892 BGB erfasst die Vormerkung nicht, da sie kein Recht ist.

* Bei Gesetzgebung im 19. Jahrhundert war die Vormerkung für nicht so wichtig angesehen worden, sodass von einer solchen Regelung abgesehen wurde.

2. Vergleichbare Interessenlage

* Wer Vormerkung bewilligt, kann nicht mehr mit sicherer Bestandskraft an Dritte zwischenverfügung (§ 883 II, III BGB). Bewilligen hat verfügungsähnlichen Charakter, daher vergleichbar zu § 893 Fall 2 BGB

 

II. Rechtsgeschäft iSe Verkehrsgeschäfts

Rechtsgeschäft = §§ 883, 885 BGB durch einen Nichtberechtigten

 

III. Rechtsschein der Berechtigung bzw. Legitimation des Verfügenden, § 891 BGB analog

 

IV. Keine widersprechenden Eintragungen

 

V. Keine Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs

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