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Aktueller Bereich Zivilrecht > BGB AT > Schemata

Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB - Duldungsvollmacht

Prüfungsschema Duldungsvollmacht:

a) Mehrfachauftreten als Vertreter

vollmachtloser Vertreter tritt (grds.) mehrfach als Vertreter auf

Beachte aber:
Fälle, in denen ein Accountinhaber eines Ebay-Kontos einem Dritten die Zugangsdaten überlassen hat, handelt der Vertreter trotz des nur einmaligen Auftretens unter (!) fremdem Namen und somit wird eine Duldungsvollmacht angenommen.
Begründung: Prasswortschutzes lässt ein hinreichend großer Rechtsschein entsteht.

b) positive Kenntnis des Geschäftsherrn davon

 

c) Duldung durch den Geschäftsherrn

 

d) Gutgläubigkeit des Dritten n die Existenz der Vollmacht,

§ 173 BGB analog

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