Eigentumserwerb, §§ 929 S. 1, 931, 934 Fall 2 BGB - Gutgläubiger Erwerb des Herausgabeanspruchs 2
I. Rechtgeschäft iSe Verkehrsgeschäfts
Rechtsgeschäft = Übereignung gem. § 929 S. 1, 931 BGB durch einen dinglichen Nichtberechtigten
II. Veräußerer ist nicht mittelbarer Besitzer (§ 934 Fall 2 BGB)
Erforderlich, dass Erwerber (zumindest mittelbaren) Besitz von dem Dritten erlangt.
III. Guter Glaube des Erwerbers, § 932 II BGB
Im Zeitpunkt der Besitzerlangung, § 934 BGB (am Ende)
IV. Kein Ausschluss, § 935 I BGB