Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Theorien / Probleme

Reformation in peius - Verfassungsmäßigkeit

(P) Ist die Reformation in peius verfassungsmäßig?

  h.M. a.A.
Inhalt  * Verfassungsmäßigkeit (+)

Begründung:
* Sie ist wegen Art. 20 III GG zulässig, denn dieser schreibt die Bindung der Gewalten an die verfassungsmäßige Ordnung vor. Deshalb ist die Behörde zum rechtmäßigen Handeln verpflichtet.
* Von der Widerspruchsbehörde kann also nicht verlangt werden, dass sie sehenden Auges einen als rechtswidirg erkannten Zustand toleriert.
 * Verfassungsmäßigkeit (-)

Begründung:
* Der Bürger wird durch Reformation in peius (Verböserung) vom Einlegen von Rechtbehelfen in Zukunft abgehalten. Das wiederum verstößt gegen die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 IV 1 GG
Folge   * Verfassungsmäßigkeit (+)  * Verfassungsmäßigkeit (-)
Argumente    

 

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Keine passenden Einträge gefunden.

Empfohlene Literatur