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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Definitionen

Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG - Kunstbegriff

Formeller Kunstbegriff

Das Kunstwerk muss einem bestimmten Werktyp zuzuordnen sein (Malerei, Bildhauerei, Theater, Dichtung)

 

Materieller Kunstbegriff

Das Wesen der Kunst wird in einer freien, schöpferischen Gestaltung gesehen, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden. Jede künstlerische Tätigkeit ist danach eine Verquickung von bewussten und unbewussten Vorgängen, bei denen Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammenwirken.

 

Offener Kunstbegriff

Der offene Kunstbegriff erkennt das kennzeichnende Merkmal einer künstlerlischen Äußerung darin, dass es wegen der Vielfältigkeit des Aussagegehalts möglich ist, einer Darstellung im Wege einer fortgesetzen Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen, sodass sich eine praktisch unerschöpfliche Informationsvermittlung ergibt.

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Downloads / Links

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  • Link Britz Grundrechte WS0607 Gießen
  • Link Marauhn Grundrechte WS0809 Whd. I Gießen
  • Link Marauhn Grundrechte WS0809 Gießen
  • Link Grundrechte Probeklausur II WS 0405 Marauhn

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