Verhältnismäßigkeit (VHMK): 4 - Angemessenheit
Das Mittel ist angemessen, sofern der verfolgte Zweck nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs durch das angewendete Mittel steht (Zweck-Mittel-Relation). Prüfungsschwerpunkt.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Definitionen
Das Mittel ist angemessen, sofern der verfolgte Zweck nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs durch das angewendete Mittel steht (Zweck-Mittel-Relation). Prüfungsschwerpunkt.
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