Verhältnismäßigkeit (VHMK): 3 - Erforderlichkeit
Das Mittel ist erforderlich, sofern kein milderes Mittel ersichtlich ist, das gleich geeignet erscheint, den verfolgten Zweck erreichen zu können.
Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Definitionen
Das Mittel ist erforderlich, sofern kein milderes Mittel ersichtlich ist, das gleich geeignet erscheint, den verfolgten Zweck erreichen zu können.
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
Empfohlene Literatur