Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG - Durchsuchung
Ziel- und zweckgerichtetes Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber des Raumes von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will.
Körperliches Eindrigen des Staates in die Wohnung ist erforderlich.