Schuldrecht AT - Leistungsgefahr
Leistungsgefahr ist die Gefahr, trotz zufälligen Untergang des Leistungsgegenstandes weiterhin zur Leistung verpflichtet zu bleiben.
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Leistungsgefahr ist die Gefahr, trotz zufälligen Untergang des Leistungsgegenstandes weiterhin zur Leistung verpflichtet zu bleiben.
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