OHG/ GbR - Vertretungsmacht
Vertretungsmacht ist hingegen die Berechtigung, die Gesellschaft nach außen hin wirksam zu vertreten, sodass Dritten (Kunden, Lieferanten, Staat) ggü rechtliche Bindungen entstehen
= "Können im Außenverhältnis"
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Vertretungsmacht ist hingegen die Berechtigung, die Gesellschaft nach außen hin wirksam zu vertreten, sodass Dritten (Kunden, Lieferanten, Staat) ggü rechtliche Bindungen entstehen
= "Können im Außenverhältnis"
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