Mobiliarsachenrecht - Anwartschaftsrecht
Ein Anwartschaftsrecht beschreibt einen mehraktiken Erwerbstatbestand, von dem bereichts so viele Voraussetzungen erfüllt sind, dass das spätere Vollrechtserwerb nicht mehr einseitig durch den Veräußerer verhindert werden kann.
 
    
 Benicke Sachenrecht Probeklausur Gießen SS07
     Benicke Sachenrecht Probeklausur Gießen SS07






