Juristische Personen
Juristische Personen sind die von der Rechtsordnung als selbstständige Rechtsträger anerkannten Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Definitionen
Juristische Personen sind die von der Rechtsordnung als selbstständige Rechtsträger anerkannten Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
Empfohlene Literatur