Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die durch das Gesetz selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können.
-> selbstständige Träger öffentlicher Verwaltung, die auf einem staatlichen Hoheitsakt beruhen
-> Existenz ergibt sich aus dem Gesetz
-> besitzt eigene Rechts- und Parteifähigkeit
-> ist von ihren Mitgliedern und deren Bestand bzw. Wechsel losgelöst
Beispiel:
1. Anstalt
2. Körperschaft
3. Stiftung