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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Irrtümer - Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI)

Beim Erlaubnistatbestandsirrtum nimmt der Täter irrig einen Umstand an, der, wenn er tatsächlich vorläge, die Tat rechtfertigen würde.

=> T denkt, er ist gerechtfertigt, ist er aber nicht, weil es an TBM fehlt.

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Klausuren zu diesem Thema

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

Empfohlene Literatur