Gleichheitsgrundrechte, Art. 3 GG - Ungleichbehandlung
wesentlich Gleiches wird ungleich oder wesentlich Ungleiches wird gleichbehandelt
=> Bildung von Vergleichsgruppen, die einem gemeinsamen Oberbegriff unterfallen
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wesentlich Gleiches wird ungleich oder wesentlich Ungleiches wird gleichbehandelt
=> Bildung von Vergleichsgruppen, die einem gemeinsamen Oberbegriff unterfallen
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