Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, §§ 994 ff. BGB - Verwendungen, Luxusverwendungen
Verwendungen, die weder notwendig noch werterhöhend sind.
Bsp: Hundebesitzer lässt Fell färben, weil ihm das besser gefällt.
 
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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht) > Definitionen
Verwendungen, die weder notwendig noch werterhöhend sind.
Bsp: Hundebesitzer lässt Fell färben, weil ihm das besser gefällt.
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