Präventives Polizeihandeln
Ergeht die Maßnahme mit dem Ziel eine Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut abzuwenden, dann handelt es sich um präventives Handeln der Polizei.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht > Begriffe
Ergeht die Maßnahme mit dem Ziel eine Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut abzuwenden, dann handelt es sich um präventives Handeln der Polizei.
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