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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht > Begriffe

Repressives Polizeihandeln

Repressives Polizeihandeln im Sinne des § 163 StPO und § 53 OWIG liegt vor, wenn die Sach- oder Gefahrenlage erforscht wird oder Maßnahmen ergriffen werden um Beweise zu sichern.

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