Annexkompetenz
= diejenige Behörde ist für die Aufhebung des VA zuständig, die den Ausgangs-VA hätte erlassen müssen.
-> Auch wenn unzuständige erlassen hat, muss zuständige aufheben.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Begriffe
= diejenige Behörde ist für die Aufhebung des VA zuständig, die den Ausgangs-VA hätte erlassen müssen.
-> Auch wenn unzuständige erlassen hat, muss zuständige aufheben.
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