Fristen - Bekanntgabe
Bekanntgabe wiederum ist die amtlich veranlasste Möglichkeit der Kenntnisnahme.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Definitionen
Bekanntgabe wiederum ist die amtlich veranlasste Möglichkeit der Kenntnisnahme.
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