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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Definitionen

Feststellungsklage, § 43 I VwGO - Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 I VwGO

Ein Rechtsverhältnis ist gegeben, sofern sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm rechtliche Beziehungen zwischen Personen oder zwischen einer Person und einer Sache ergeben.

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