Die Öffentliche Sicherheit
Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst die Individualrechtsgüter, die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung sowie den Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht > Definitionen
Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst die Individualrechtsgüter, die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung sowie den Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen.
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