Stiftung
Ein öffentlich-rechtlicher, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Vermögensbestand, der von Stifter einem bestimmten Zweck gewidmet worden ist.
* § 80 BGB
* Spielt in der Klausur eher eine untergeordnete Rolle
* Besitzt einen gemeinnütziger Zweck in Abgrenzung zur privatrechtlichen Stiftung.
Bsp:
· Stiftung Preußischer Kulutrbesitz
· Mutter & Kind