Religionsfreiheit, Art. 4 GG - Gewissen
Jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.
Grundrechte Probeklausur II WS 0405 Marauhn





