qualifiziertes Rechtsschutzinteresse
Das qualifizierte Rechtsschutzinteresse liegt vor, wenn irreparable Schäden für den Kläger drohen, so dass ein Abwarten unzumutbar ist.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Definitionen
Das qualifizierte Rechtsschutzinteresse liegt vor, wenn irreparable Schäden für den Kläger drohen, so dass ein Abwarten unzumutbar ist.
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