Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG - Kunstbegriff
Formeller Kunstbegriff
Das Kunstwerk muss einem bestimmten Werktyp zuzuordnen sein (Malerei, Bildhauerei, Theater, Dichtung)
Materieller Kunstbegriff
Das Wesen der Kunst wird in einer freien, schöpferischen Gestaltung gesehen, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden. Jede künstlerische Tätigkeit ist danach eine Verquickung von bewussten und unbewussten Vorgängen, bei denen Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammenwirken.
Offener Kunstbegriff
Der offene Kunstbegriff erkennt das kennzeichnende Merkmal einer künstlerlischen Äußerung darin, dass es wegen der Vielfältigkeit des Aussagegehalts möglich ist, einer Darstellung im Wege einer fortgesetzen Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen, sodass sich eine praktisch unerschöpfliche Informationsvermittlung ergibt.