Fortsetzungsfeststellungsinteress e: Präjudizinteresse
Das Präjudizinteresse liegt vor, wenn die verwaltungsrechtliche Klage der Vorbereitung eines Amtshaftungsanspruches dient.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Definitionen
Das Präjudizinteresse liegt vor, wenn die verwaltungsrechtliche Klage der Vorbereitung eines Amtshaftungsanspruches dient.
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