Feststellungsklage, § 43 I VwGO - Feststellungsinteresse: Berechtigtes Interesse
"Berechtigtes Interesse" ist jedes schutzwürdeige Interessse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art.
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"Berechtigtes Interesse" ist jedes schutzwürdeige Interessse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art.
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