Beschwerdebefugnis - Unmittelbar betroffen
Unmittelbar betroffen liegt vor, wenn durch den Akt die Verletzung herbeigeführt / aufrechterhalten wird.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Definitionen
Unmittelbar betroffen liegt vor, wenn durch den Akt die Verletzung herbeigeführt / aufrechterhalten wird.
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