Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) - Schrankentrias
Mit der sog. Schrankentrias sind die verfassungsmäßige Ordnung, die Rechte anderer sowie das Sittengesetz gemeint.
Beachte: "Verfassungsmäßige Ordnung"
Jedes Gesetz, d.h. umfassender einfacher Gesetzesvorbehalt. Daneben haben die anderen Schranken keine eigenständige Bedeutung.