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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Definitionen

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) - Schrankentrias

Mit der sog. Schrankentrias sind die verfassungsmäßige Ordnung, die Rechte anderer sowie das Sittengesetz gemeint.

 

Beachte: "Verfassungsmäßige Ordnung"

Jedes Gesetz, d.h. umfassender einfacher Gesetzesvorbehalt. Daneben haben die anderen Schranken keine eigenständige Bedeutung.

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