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LG Hamburg 24. Zivilkammer, Urteil vom 22.11.2019, 324 O 400/19
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 24.06.2021 21:45 - DJZ 21-175, 1132
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Der Kläger ist mit der Moderatorin B. S. und deren Ehemann befreundet. Er selbst ist der Öffentlichkeit unbekannt. Die Beklagte verlegt die Zeitschrift „F. S.“: In deren Ausgabe vom 23.01.2019 veröffentlichte sie unter der Überschrift „B. S. D. N. t. s. I. L. m. z. M.“ einen Beitrag, in dem es u.a. heißt: „Sogar ihre Kinder vertraut sie ihm an

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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE210010313#focuspoint
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