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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Strafsenat, Beschluss vom 19.10.2020, 2 Ws 131/20, 2 Ws 131/20 - 5 OBL 167/20
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 28.10.2020 22:37 - DJZ 20-302, 78
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Eine Stellungnahme nach § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO soll Ausführungen dazu enthalten, ob und welche Art rechtswidrige Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung im Hinblick auf Häufigkeit und Rückfallfrequenz ist, wie hoch die Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten ist und inwieweit im Falle einer Aussetzung der Vollstreckung weniger belastende Maßnahmen ausreichen können, um den Zweck der Maßregel zu erreichen.

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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=KORE232882020#focuspoint
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