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Kommunen können Corona-Schäden im Haushalt isolieren
juris - Nachrichten, 25.05.2020 07:58 - DJZ 20-146, 8
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Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat die Grundlage dafür gelegt, dass die durch die Corona-Pandemie belasteten Kommunen Finanzschäden separat in den Haushalten ausweisen und damit die Haushalte genehmigungsfähig bleiben.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA200501811
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